Tonanlagen / Lichtanlagen

creasound

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DIE VERMIETUNG

Allgemeines 

Unsere Vermietbedingungen gelten für alle auch zukünftigen Vereinbarungen mit unseren Kunden und Geschäftspartnern.
Vermietungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Vermietbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen unserer Kunden und Geschäftspartner, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Sollten einzelne Klauseln unserer Vermietbedingungen unwirksam sein oder werden, so gelten die übrigen Bedingungen fort. Anstelle der unwirksamen Regelungen tritt eine gesetzlich mögliche, durch welche das erstrebte wirtschaftliche Ziel weitestgehend erreicht wird.
­Änderungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge sind nur gültig, wenn sie von uns bestätigt werden.

Das gleiche gilt für die schriftliche Zusicherung von Eigenschaften.

Erfüllungsort/Gerichtsstand/Anwendbares Recht 

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma Creasound.
Gerichtsstand ist Kufstein.
Für die Rechtsbeziehungen der Partein gilt Österreichisches Recht.

Miethöhe 

Die Miethöhe für die Überlassung von Geräten richtet sich nach den jeweils gültigen Tagespreisen. Zu diesen Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.
Die Transport- und Verpackungskosten sind in den Preisen nicht enthalten. Kosten für Hin- und Rücktransport, für Auf- und Abbau sowie für Betreuung der Geräte werden zu Lasten des Mieters gesondert berechnet.

Mietzeit 

Die Mietzeit errechnet sich vom Tage, an dem die Geräte unser Lager verlassen bzw. für den sie verbindlich bestellt sind, bis zum Zeitpunkt der Rücklieferung an unser Lager, mindestens jedoch bis zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Soweit die Geräte vor 12.00 Uhr mittags ausgeliefert oder nach 12.00 Uhr mittags zurückgeliefert werden, wird der volle Tagessatz berechnet. Mindestgebühr pro Mietvorgang ist eine volle Tagesmiete.
Versandbereitschaft aus unserem Lager ist der Lieferung / Abholung gleichzusetzen, wenn aus Gründen in der Sphäre des Mieters die Geräte später als vereinbart das Lager verlassen.

Stornierungsgebühr/Sicherheitsleistung

Wird ein Auftrag innerhalb von 24 Stunden vor dem uns aufgegebenen Auslieferungstermin storniert, so wird eine Gebühr von 50% einer Tagesmiete berechnet.
Wir sind grundsätzlich berechtigt, vor Übergabe der Geräte eine Sicherheitsleistung in Höhe des Gerätewertes oder Vorkasse in Höhe des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen.

Pflichten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte sorgfältig zu behandeln. Er hat sich bei Übergabe am Auslieferungsort von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, so erkennt er die ordnungsgemäße Lieferung an.
Der Mieter ist verpflichtet, die von ihm angemieteten Geräte gegen alle Risiken, für die er oder Dritte uns gegenüber einzustehen haben auf eigenen Kosten zu versichern und zwar ab Versand oder Übernahme von unserem Lager bis zur Rücklieferung an unser Lager.
Der Mieter ist verpflichtet, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden oder den Verlust der Geräte unverzüglich anzuzeigen. Alle notwendigen Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Leuchtmittel, beschädigte, verbrauchte oder verlorenene Leuchtmittel werden dem Mieter zum Tagespreis berechnet. Alle während der Mietdauer erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters. Eigene Reparatureingriffe des Mieters sind untersagt.
Die vermieteten Geräte dürfen ohne unsere Zustimmung an Dritte weder vermietet noch überlassen, bzw. verändert werden. Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, dürfen sie nur im Bundesgebiet verwendet und transportiert werden. Bei Verwendung der gemieteten Geräte im Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür Kosten und Risiko. Dies gilt auch, wenn der Versand durch uns im Auftrag des Kunden erfolgt. Selbstabholer oder Beauftragte Spediteure sind verpflichtet, die gelieferten Gegenstände sofort bei Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen.
Der Mieter ist nicht berechtigt, die von ihm gemieteten Geräte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen seitens anderer Gläubiger sind uns unverzüglich zu melden.
Der Mieter stellt uns während der Mietzeit von allen Risiken aus dem Mietgut - insbesondere Schäden Dritter durch etwaige Störungen oder den Ausfall der gemieteten Geräte frei.

Haftung des Mieters/Gefahrentragung

Der Mieter haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der vermieteten Geräte einschließlich Zubehör vom Tage der Übergabe an bis zur Rückgabe am Auslieferungsort.
Für Nutzungsausfall, der uns dadurch entsteht, daß die Geräte nicht in einwandfreiem Zustand zurückgeliefert werden, und für erforderliche Instandsetzungskosten haftet der Mieter.
Der Mieter trägt die Transportgefahr für den Hin- und Rücktransport der von ihm gemieteten Geräte. Dies gilt auch im Falle einer Zustellung und/oder Abholung durch uns oder durch unsere Beauftragten.

Haftung des Vermieters

Schadensersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter, insbesondere aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde.
Das gleiche gilt, soweit bezüglich der Verletzung einer nicht vertragstragenden Nebenpflicht nur leichte Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

Gewährleistung

Mit rügeloser Übernahme der vermieteten Geräte einschließlich des Zubehörs werden diese als mangelfrei anerkannt.
Soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei Empfang ausdrücklich gerügt wurden, ist der Mieter bei Störung oder Ausfall weder von der Zahlung des Mietzinses befreit noch zu dessen Minderung berechtigt.

Zahlungsbedingungen

Der Rechnungsbetrag ist jeweils sofort nach Erhalt der Rechnung bar und abzugsfrei zu bezahlen.

Zahlungsverzug

Überschreitung der Zahlungstermine berechtigt uns zur Berechnung von Verzugszinsen.
Im Falle von Zahlungsrückständen sind wir befugt, die vermieteten Gegenstände jederzeit und ohne Rücksicht darauf wieder an uns zu nehmen, wo sich die Geräte befinden. Der Mieter ist verpflichtet, an der Rücknahme mitzuwirken, insbesondere den Zugang zu den Geräten zu ermöglichen und sie herauszugeben.

Zahlungsweise

Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber angenommen. Ausgeschlossen sind Abzüge jeglicher Art.
Vor vollständiger Bezahlung aller fälligen Rechnungsbeträge einschließlich der Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. Bei Eintritt von Zahlungsverzug sind wir berechtigt, für noch folgende Lieferungen aus laufenden Aufträgen Vorauszahlungen zu erheben.
Vertragsverletzung, ­Änderung der Firmenverhältnisse oder wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden berechtigt uns, Rechnungen sofort fällig zu stellen. Dies gilt insbesondere, wenn erfüllungshalber angenommene Schecks oder Wechsel nicht bezahlt werden.
Ein Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht steht unseren Kunden nicht zu.

Eigentumsvorbehalt bei Verkauf  von Geräten

Wir liefern grundsätzlich unter Eigentumsvorbehalt. Alle von uns gelieferten und gefertigten Gegenstände und Materialien bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher gegen den Auftraggeber aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche sowie bis zur Einlösung sämtlicher in Zahlung gegebener Wechsel und Schecks einschließlich der entstehenden Kosten unser Eigentum.
Bei Veräußerung durch den Käufer gelten hieraus entstehende Kaufgeldforderungen gegen andere Abnehmer bereits bei ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten an uns abgetreten.

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  • Wir machen es laut und deutlich!
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  • Wir machen unseren Job blendend, ohne die Besucher zu blenden!
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  • Creasound - Ihr Verleih in Westösterreich
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  • Rufen sie an und lassen sie sich ein Angebot erstellen!
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  • Oder mail an: info@creasound.net
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  • Keine Veranstaltung zu klein und kaum eine zu Gross!!!
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CreaSound Ton- und Lichtanlagenverleih CreaSound Ton- und Lichtanlagenverleih
Endstrass 28
A-6300 Angerberg
Telefon: +43-(0)5332-88665
Mobil: +43-660-7484150
E-Mail:
Internet: www.creasound.net
UID: ATU40147603
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